Durch diese in der Person begründete Förderfähigkeit ist die Förderfähigkeit insgesamt gegeben, sofern die zu beratenden Unternehmen und/oder Personen ihrerseits förderfähig sind.
Unsere Beratungen sind dem Grunde nach öffentlich förderfähig, auf Basis der Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 1. Dezember 2011 (Bundesanzeiger 189 Seite 4411) in der geänderten Fassung vom 15. August 2012 (Bundesanzeiger AT 17.08.2012 B3). Die Bewilligungsbehörde ist dabei das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Rahmen unseres Services werden wir Sie gern kostenfrei unterstützen, bei der Stellung eines Förderantrages. Eine etwaige Förderzusage kann NICHT garantiert werden.
Diese öffentliche Förderung, durch einen sog. verlorenen Zuschuss, kann zweimalig in Anspruch genommen werden und beläuft sich auf mindestens 50 Prozent des Beraterhonorars, i. d. R. bis max. 1.500 € pro Beratung.