Corona

Corona-Krise
zuletzt aktualisiert: 29.06.2020
ZUSAMMENFASSUNG

Bundesweite Unterstützung

01

Kurzarbeit

Bei Reduzierung der üblichen Arbeitszeit kann Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit erleichtert beantragt werden.

02

Steuerstundung

Steuerstundungen werden erleichtert und Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird verzichtet.

03

Kreditprogramme
(Corona Schutzschild)

Bestehenden Programme für schnelle Liquiditätshilfen werden ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt in erheblichem Umfang Hilfskredite zur Verfügung. Welcher Kredit in Frage kommt, zeigt u. a. diese Grafik (abhängig von Alter und Größe des Unternehmens)  oder der Link zum KfW. Der Antrag wird bei der jeweiligen Hausbank gestellt.

04

Sofort-Hilfe

Das Sofortprogramm für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler bietet Zuschüsse etwa für Miet- und Pachtkosten: Selbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einmalig maximal 9.000 Euro erhalten, bei bis zu 10 Beschäftigten (jeweils Vollzeitäquivalente) stehen maximal 15.000 Euro für drei Monate zur Verfügung. Ansprechpartner für dieses Programm sind die Landesregierungen des Bundeslandes des jeweiligen Wohnorts.
Newsfeed Deutschland:

- Überbrückungshilfe: Förderung von ausgewählten Fixkosten, die in den einzelnen Bundesländern beantragt werden können. Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich. 

- Innovationsprämie für Elektromobilität:  Bei Kauf eines E-Fahrzeugs mit einem Listenpreis von bis zu 40.000 Euro steigt die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro.

- Ausbildungs- und Übernahmeprämie: einmalig werden 2.000 € bezuschusst an KMU für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe zur Sicherung der Ausbildungsplätze. Sobald die Antragsstellung möglich ist, werden wir hier einen entsprechenden Link veröffentlichen. 

- Befristete Umsatzsteuersenkung ab dem 1. Juli bis 31. Dezember 2020: Senkung des regulären Steuersatzes von 19 % auf 16 % sowie des reduzierten Steuersatzes von 7 % auf 5 %.

- Leichter Zugang zur Grundsicherung: Sicherung des Lebensunterhalts und Unterkunft von Selbstständigen. Aussetzung der Vermögensprüfung für sechs Monate, schnelle Auszahlung von Leistungen.

- Steuerfreie Bonuszahlungen bis zu 1.500 €: Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für die erschwerten Bedingungen durch die Krise belohnen möchten, können dies in diesem Jahr steuerfrei machen.

- Steuerhilfe für die Gastronomie: Die Umsatzsteuer für Speisen, die vor Ort gegessen werden wurde von 19 % auf den reduzierten Steuersatz von 7 % (bzw. 5 %) gesenkt.

KfW-Kredit für Studierende: Ab dem 8. Mai erhalten Studierende unabhängig ihres Einkommens oder dem ihrer Eltern einen Kredit von monatlich bis zu 650 € zu einem Zinssatz von 0 %. Ausländische Studierende erhalten ab dem 1. Juni ebenfalls Zugang zu diesem Kredit.

- Vorsicht vor Betrügern: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/4558678 !!! Die Links auf dieser Website führen Sie stets zu den offiziellen Seiten der Ministerien bzw. des Bundes. Wir fragen keinesfalls Daten von ihnen ab oder fangen ausgefüllte Dokumente von Ihnen ab!

- Der Bundesrat beschließt endgültig das Hilfspaket zur Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen, zur Unterstützung von Krankenhäusern sowie zur Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnung der Bürger. (https://www.n-tv.de/politik/Bundesrat-billigt-beispielloses-Hilfspaket-article21673340.html und https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html)

- Sozialversicherungsbeiträge können in einer finanziellen Notlage bis maximal Mai auf Antrag gestundet werden. Es sollen keine Stundungszinsen anfallen. (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-unternehmen-koennen-sozialbeitraege-spaeter-zahlen-16694932.html)

- Die deutsche Telekom stellt allen Geschäftskunden Office 365 und Cisco Webex Conferencing Services 3 Monate kostenlos zur Verfügung (Vorsicht vor Abo-Fallen!). Sowohl Privatkunden als auch Geschäftskunden erhalten 10 GB Datenvolumen zusätzlich. (https://www.telekom.de/start/wir-verbinden)

- Möglichkeiten Unternehmen zu unterstützen: Kauf von Gutscheinen, Außer-Haus-Bestellungen, Eintrittskarten nicht zurückgeben, konsumieren (https://www.gala.de/lifestyle/coronavirus--so-unterstuetzen-sie-kleine-unternehmen-22244340.html)

- Aldi Talk, O2 und Blau verschenken unbegrenztes Datenvolumen (minimale Übertragungsgeschwindigkeit auf 384 Kbit/s anstatt 64 Kbit/s angehoben) https://www.inside-digital.de/news/corona-aldi-talk-o2-blau-unlimitiertes-datenvolumen

- Microsoft stellt  Microsoft Teams Bildungseinrichtungen über das Office 365 A1-Angebot kostenlos zur Verfügung. (https://news.microsoft.com/de-de/covid-19-fernunterricht/)

- In Zeiten von Fake News ist es immer wichtiger nicht alles zu glauben und zuverlässige Quellen zu haben, wie z. B. die Myth Busters der WHO (https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/advice-for-public/myth-busters)

- Eine aktuelle Übersicht der weltweit bestätigten Corona-Fälle zeigen beispielsweise https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd40299423467b48e9ecf6 oder https://www.bing.com/covid

ZUSAMMENFASSUNG

Unterstützungen im Freistaat Bayern

01

Soforthilfe Corona

Der Förderantrag kann für eine Soforthilfe an gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben. Die Höhe ist nach Mitarbeitern gestaffelt.
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

02

Finanzielle Unterstützungsangebote

Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern zur Bewahrung der Liquidität. Es gibt Darlehens- und Bürgschaftsprogramme, sowie einen aktivierten Mittelstandssschirm.

03

Kurzarbeit

Bei Reduzierung der üblichen Arbeitszeit kann Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit erleichtert beantragt werden.

04

Steuerstundung

Steuerzahlungen können gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden. Auf Stundungszinsen wird verzichtet. Hier geht es zum Antrag.
Newsfeed Bayern:

- Überbrückungshilfe: Die Antragsstellung wird bald über diesen Link verfügbar sein: https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/

- Corona Pflegebonus:  Bayern gewährt einen Corona-Pflegebonus für Personen, die in Bayern im Bereich der Langzeitpflege, der Behindertenhilfe, einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik pflegerisch tätig sind sowie für in Bayern tätige Mitarbeiter/innen im Rettungswesen. Der Antrag ist hier zu finden.


- Soweit Geschäfte geöffnet sein dürfen, können die Öffnungszeiten werktags auf 6 bis 22 Uhr und sonntags von 12 bis 18 Uhr ausgeweitet werden (https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/)

- Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen komplett aufgehoben (https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/)

- private Initiativen, wie z. B. "We Care - Lindau" bieten Nachbarschaftshilfen an und sorgt sich um einen starken Zusammenhalt der Gesellschaft in Zeiten von Social Distancing.


ZUSAMMENFASSUNG

Unterstützung im Bundesland Baden-Württemberg

01

Sofort-Hilfe

KMUs mit Hauptsitz in BW, die nach dem 11. März unter Liquiditätsengpässen und Umsatzeinbrüchen leiden, erhalten durch das Land eine Soforthilfe zwischen 9.000 € und 30.000 €, je nach Anzahl der Beschäftigten. Hier ist der Antrag zum Download. Dieser muss unter https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen eingereicht werden (nicht per Post oder Mail)

02

Kurzarbeit

Bei Reduzierung der üblichen Arbeitszeit kann Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit erleichtert beantragt werden.

03

bestehende Förderinstrumente

Für den kurzfristige Liquiditätsbedarf stehen den Unternehmen eine Reihe bereits etablierter Förderinstrumente der L-Bank zur Verfügung.

04

Steuerstundung

Steuerzahlungen können gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden. Auf Stundungszinsen wird verzichtet.
Newsfeed Baden-Württemberg:

- Überbrückungshilfe: Die Antragsstellung wird bald über diesen Link verfügbar sein: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-corona/

- Ab dem 4. Mai gelten neue Lockerungen: Bildungseinrichtungen zur beruflichen Bildung dürfen stufenweise wieder öffnen  sowie eine stufenweise Öffnung der allgemein bildenden Schulen für die Abschlussjahrgänge. Weitere Institutionen und Orte die öffnen dürfen wie Spielplätze, Friseure, Museen, Zoos sind unter folgendem Link nachzulesen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-weitere-lockerungen-der-corona-verordnung/

- Für die Lage im Südwesten gibt es eine Karte des SWRs basierend auf den Daten des Gesundheitsministerien der Länder: https://www.swr.de/swraktuell/coronavirus-karte-100.html

- Der Landtag stuft Corona als Naturkatastrophe ein. So kann der Schuldenbremse ausgewichen und Kredite aufgenommen werden. am 19.03. sollen die Weichen für einen fünf Milliarden Euro schweren Rettungsschirm für kleine und mittelgroße Firmen gestellt werden. (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/coronavirus-liveblog-bw-100~_detailPage-1_-dc56264c3eed6f7453c3f263012a8308a11ab691.html#sondersitzung-des-landtags-zum-coronavirus)

- Soweit Geschäfte geöffnet sein dürfen, dürfen diese auch an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr öffnen. (https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/200317_StM_VO_IfSG_Corona.pdf/)

- Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen komplett aufgehoben 
ZUSAMMENFASSUNG

Unterstützung im Bundesland Saarland

01

03

Sofort-Kredit

Die Landesregierung legt ein 10 Mio. € Kreditprogramm auf, um im Einzelfall gezielt Unternehmen hinwegzuhelfen (Ende März).

Sofort-Hilfe

Kleinunternehmer mit einer Bilanzsumme von max. 350.000 € oder einem Umsatzerlösen von 700.000 € im letzten Jahr können eine Soforthilfe beantragen. Diese ist nach Umsatz im Jahr gestaffelt. Der Antrag ist hier zu finden.

02

Kurzarbeit

Bei Reduzierung der üblichen Arbeitszeit kann Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit erleichtert beantragt werden.
Newsfeed Saarland:

- Lockerungen ab dem 4. Mai: Bildungseinrichtungen werden geöffnet, schrittweise Öffnung der Schulen, ausgewählte Kultureinrichtungen (Zoos, Museen, etc.) sowie Geschäfte über 800 qm dürfen wieder öffnen. Weitere Informationen gibt es hier: https://corona.saarland.de/DE/service/medieninfos/_documents/pm_2020-05-02-moderate-lockerungen.html

- Mit dem Beginn der Maskenpflicht stellt das Land 5 Mio. Masken kostenlos zur Verfügung. Diese wurden durch die Kommunen verteilt. https://corona.saarland.de/DE/service/coronamasken/coronamasken_node.html

- Sonn- und Feiertagsfahrverbot wurde aufgehoben

- Sonntagsverkaufsverbote grundsätzlich ausgesetzt, Geschäfte sollen sonntags bis 15.00 Uhr öffnen dürfen.
An Werktagen soll bis 22.00 Uhr eingekauft werden können.

Kurzarbeit erklärt


Eine der ersten Reaktionen des Bundestags auf die Corona-Krise war der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit um Entlassungen und folglich Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Bei Kurzarbeit werden das Arbeitspensum sowie das Gehalt des Arbeitnehmers reduziert. Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer einen Zuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit.

Vorher

  • Bei Ausbleiben von Aufträgen auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen: Kurzarbeit möglich, wenn mindestens 30 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten

  • in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, sollen diese zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und Arbeitszeitsalden ins Minus gefahren werden

  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können kein Kurzarbeitergeld beziehen.

Aktuell

  • Bei Ausbleiben von Aufträgen auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen: Kurzarbeit möglich, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten

  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Einsatz des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können


  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.

  • Vollständige Erstattung der  Sozialversicherungsbeiträge, des Arbeitgebers für ihre Beschäftigten, durch die Bundesagentur für Arbeit. 

(gilt bis maximal 31.12.2021)
Die Arbeitnehmer reduzieren ihr Arbeitspensum. 
Sie bekommen das Gehalt in prozentualem Umfang.
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich aus der Differenz des normalen Nettogehalts (bei regulärer Arbeitszeit) zu dem anteiligen Lohn. 
Aus diesem Verdienstausfall erhält man 60 % bzw. 67 % durch die Bundesagentur für Arbeit.

Pro

  • Vermeidung von Personalentlassungen
  • Sicherung des Know-Hows der Arbeitskraft
  • Arbeitsplätze und finanzielle Grundsicherung bleiben erhalten
  • Zahlungen durch Bundesagentur für Arbeit - Entlastung des Arbeitgebers

Contra

  • Arbeitnehmer müssen Abstriche im Gehalt hinnehmen
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